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Leutberger-Schnatterhäusel ... ;-)
30.
MAI 2012
Hier
eine Veröffentlichung zum Thema "Demokratieverhinderungsgesetz"
im ZDF-Forum <.
Anlass war die Sendung Markus Lanz vom 25. APR 2012, ein
Gespräch mit der
Bundesministerin der Justiz Frau Leutheusser-Schnarrenberger ...
Würde der Jahrhundertskandal, der sich hinter dem rechtspolitischen Fauxpas des § 93d BVerfGG verbirgt, nur über Privatseiten bekannt gemacht,
könnten ihn viele kaum glauben ... Forenbeiträge im ZDF werden vor Veröffentlichung geprüft. Die Anregung zum Beitrag
kam von Petra Horstick, Moderatorin des Forums des Bundesverbandes der FDP, die eine Aufklärung dazu
ohne nachvollziehbare Gründe kurzerhand von der Bildfläche verschwinden ließ ...
Aktuell verschwand aus diesem Forum auch eine Diskussion mit dem Titel "Risiko-Notstand: Haftpflicht-Entschädigungen".
Die sollte ins Bewußtsein der Öffentlichkeit rücken, dass die Hauptzielgruppe der vielen Teilnehmer am gefährlichen
Straßenverkehr in Deutschland, schwer geschädigte Unfallopfer, überhaupt nicht abgesichert ist ... <
Nach vielen weiteren Löschungen, die nicht nachvollziehbar sind, wurde damit die offizielle
Plattform der FDP für den so wichtigen Meinungsaustausch interessierter Bürger
zu einem "LeutbergerSchnatterhäusel"... ;-))
Leutberger-Schnatterhäusel ... ;-)
26.04.12, 12:59 von JaCobi
Liebe Sabine, bitte verzeihen Sie mir! Ich mag keine Verunglimpfungen, schon gar keine solchen, doch es geht um etwas sehr Wichtiges ...
Ich hätte eine schöne Frage für die Bundesjustizministerin gehabt:
Warum entstand 1993 unter ihrem Ministeramt der § 93d BVerfGG?
Dieses Gesetz gestattet den Richtern des Bundesverfassungsgerichts Klagen und Beschwerden ohne jegliche Begründung abzuweisen. Nur 2,5% aller "Aufträge" an die Rotrobenträger werden angenommen ...!
Damit erfahren Betroffene nicht, warum beklagte Grundrechtsverletzungen keine sein sollen nach Meinung der Richter. Sehr angenehm für Rechtsverletzer ...! Daß damit das wichtige Recht auf ein selbstbestimmtes Dasein verletzt wird, weil Betroffene keine Möglichkeit haben, Rechtes (lt. Gesetz) von Unrechtem zu unterschieden, ist ein rechtspolitischer Fauxpas, dessen Tragweite bis heute nicht bekannt wurde! Daß sich die vielen Gerichte unseres Rechtsstaates mit diesem unscheinbaren "Arbeitsentlastungsgesetz" die unglaublichsten Fehlentscheidungen erlauben können, kann man immer öfter im Internet nachlesen.
Um die Tragweite dieses "Demokratieverhinderungsgesetzes" zu ermessen, sollte man wissen,
- daß all unsere Gesetze auf dem Grundgesetz ruhen, Rechtsbeugungen also automatisch Grundrechte verletzen,
- daß eine der häufigsten Grundrechtsverletzungen die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist, weil Bürger oft über den Zweck der für ihren Rechtskonflikt zuständigen Gesetze getäuscht werden (Juristen legen gerne aus, deuten, interpretieren - dazu haben sie kein Recht, sie müßten Gesetze zweckorientiert anwenden!),
- UND DASS WIR NUR DANN EINE DEMOKRATIE HABEN, wenn unser Rechtsstaat undemokratisches Verhalten so justiert, daß neues Unrecht kaum noch Chancen hat!
An diesem "Problemchen" hängt verdammt viel, denn es gibt nichts Unrechtes, was nicht mithilfe der Justiz recht werden könnte! Deutschland hat eine der besten Rechtsordnungen der Welt. Die meisten Gesetze sind wirklich gut. Nur die Umsetzung ist oft mies. Wir sollten uns also nicht wundern, wenn die Dauerarbeitslosigkeit anhält, die Vermögensschere immer gefährlicher auseinanderklafft und das immer größere werdende Licht am Ende des Tunnels beängstigende Geräusche von sich gibt ...
Im FDP-Forum ist vor kurzem eine Diskussion dazu komplett gelöscht worden ... Von wegen Meinungsfreiheit ...
Re: Leutberger-Schnatterhäusel ... ;-)
26.04.12, 14:46 von JaCobi
Noch rasch eine Anmerkung, falls es einigen Juristen unwohl wird beim Lesen: Ich diskutiere auch gerne über bislang kaum genutzte Möglichkeiten, die Flut der Verfassungsbeschwerden zu reduzieren.
Ein großer Teil von Prozessen könnte durch korrekte Rechtsaufklärung vermieden werden. Wer weiß, wie die Justiz handeln muß, wenn Richter der Wahrheit und der Gerechtigkeit dienen, und sie sich unabhängig von rechtswidrigen Parteiinteressen dem Gesetze unterwerfen, könnten z. B. Opfer unserer Wohlstandsgesellschaft ihre Schädiger durch Feststellungsklage sowie nachfolgende Teilklage zum Finanzieren der Beweise hindern, eine Klage zu provozieren. Meist holen die sich ja über Gerichtsvergleiche saftige Rabatte ...
Müßten die meisten Juristen weggesperrt werden?
01.05.12, 16:32 von JaCobi
Warum ein derart provokanter Titel?
Weil mir bisher noch kein Jurist begegnet ist, der sich dafür eingesetzt hat, daß dieses Gesetz wieder verschwindet. Meine Bemühungen wurden von Juristen sogar lächerlich gemacht, öffentlich. Deshalb ein dritter Post hier in meinem Monolog ...
Der § 93d BVerfGG wurde angeblich installiert, weil das Bundesverfassungsgericht oft mit Klagen belästigt wurde, die nicht juristisch perfekt eingereicht wurden. Gibt man Bürgern nicht mal mehr Hinweise, was falsch war, kann sich die Klageflut nur weiter vergrößern. Vielleicht hätte man ja auch nur die Informationen für Bürger verbessern müssen, damit sich nicht so viele umsonst die Mühe machen, nach Karlsruhe zu gehen.
Einerseits nehmen Juristen in Kauf, damit eines der wichtigsten Grundrechte mit Füßen zu treten, andererseits demonstrieren sie öffentlich, wie wichtig ihnen sogar Rechtsverletzungen der Staatsgewalt sind, die sich durch die Plficht, das Leben anderer zu retten, mehr als relativieren. So bekam der Kindesentführer und Mörder Magnus Gäfgen ein Schmerzensgeld zugesprochen, weil der ermittelnde Polizist Gewalt angedroht hatte, um das vermeintlich noch lebende Kind zu retten.
Andererseits stoßen Juristen rechtschaffenen Bürgern mit der Verletzung des Rechtes auf Selbstbestimmung so vor den Kopf, daß deren Schmerzen mitunter lebenslang anhalten.
Verkehrte Welt? Oder nur ein bißchen zu viel Bürger, die ihr "rechtes Auge" nicht öffnen möchten ...?
Möglicherweise gibt es inzwischen noch den einen oder anderen Kommentar ...
Hier der Öffnungsbeitrag des Threads im Forum des Bundesverbandes der FDP,
der aufgrund ständiger Störbeiträge von Usern (Offtopics, Beleidigungen) gelöscht wurde.
Nach Ansicht der Moderatorin Petra Horstick sei schon der Threadöffner beleidigend gewesen.
Das fiel ihr aber erst ein am 23. April nach rund 30 Beiträgen, in denen es der Gruppe von Aversivlingen
nicht gelungen war, die veröffentlichten Aussagen zu entkräften. Petra Horstick bestätigte ihr unverständliches Verhalten > hier.
Warum eliminiert die FDP nicht das machtvolle "Demokratieverhinderungsgesetz"?
geschrieben von lawinator am 18. April 2012 10:50
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde beschlossen. Damit soll möglich werden, vor dem Staatsgerichtshof in Stuttgart Verfassungsbeschwerde einzulegen. Wir wollen auf diese Weise die Identifikation der Menschen mit ihrer Landesverfassung stärken, wie es einer modernen Bürgergesellschaft entspricht", sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Justizminister Rainer Stickelberger am Dienstag (17. April 2012) in Stuttgart: Was wäre ein schönerer Anlass dafür als das 60-jährige Bestehen des Landes?" 'S Ländle wird am 25. April 60 Jahre alt ...
Mit der Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde möchte die Landesregierung den Grundrechtsschutz seiner "Goldeselherde" stärken. Insbesondere hinsichtlich des Wahlrechts und der Wahlrechtsgrundsätze gibt es bislang eine Rechtsschutzlücke, die damit geschlossen wird. [www.justiz.baden-wuerttemberg.de]
Was aber nützt das Schließen dieser Lücke, wenn unsere Bundesverfassungsrichter sich in Liegestühlen unter Palmen eine Piña Colada oder 'ne Bandera reinziehen bei Fortbildungskursen, während Hiwis in Karlsruhe die Klage- und Beschwerdeflut von Bürgern bewältigen? Vielen wurd z. B. das rechtliche Gehör verweigert auf dem Rechtsweg ... Das gibt es nicht nur gelegentlich, sondern am laufenden Band ...! Modern rationalisierte Rechtswirtschaft vom Feinsten ...
§ 93d Bundesverfassungsgerichtsgesetz (1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.
An diesem unscheinbaren Gesetz hängt verdammt viel d'ran, denn Probleme zwischen Partnern unseres privaten, beruflichen, geschäftlichen und verwalteten Lebens werden gerne zu Konflikten, die irgendwann nur noch mithilfe der gewaltbefugten Justiz in Ordnung gebracht und aus der Welt geschafft werden können. Wissen Saubeutel, wie Juristen arbeiten, können sie auf ihre unwissenden Partner ganz schön Druck ausüben, in jeder Beziehung ... - Der 93d BVerfGG wurde 1993 unter der jetzigen deutschen Justitia, die in der Mohrenstraße in Berlin residiert, in einer der angeblich besten Rechtsordnungen der Welt installiert ... Es beschneidet ein sehr wichtiges Grundrecht: Das Recht auf ein selbstbestimmtes Dasein.
Was Juristen versaubeuteln, biegen Politiker zurecht. Noch hält sich ja die Mehrheit an Gesetze ... - Dagegen gibt es nur eines:
Mächtige fragen "WOZU INTERESSIERT SIE DAS UND MIT WELCHEM RECHT BEANSPRUCHEN SIE MEINE ZEIT?"
Mehr JUSTIZKLARHEIT für alle Bürger ...!! - Dann wird alles gut.
Sogar Du!Einige wichtige Aspekte aus den gelöschten Beiträgen sollen hier demnächst zusammengefasst wiedergegeben werden ...